Samstag, 21. Mai 2011

Nutzflächendichte.....

Demnächst gibt es einen neuen Dichtenparameter in der Tiroler Raumplanung. 
Die Nutzflächendichte. 

Noch lässt sich leider niemand so recht aus, welche Werte im Falle der Anwendung im Plan einzusetzen sind.

Da sich die Planungspolitker in den Gemeinden schon bisher in ausführlichsten Diskussionen ergingen, ob nun z.B. in einem Fall eine Baumassendichte von 1,237 oder 1,238 festzulegen wäre, erscheint hier ein eigener Diskussionsbeitrag zur Nutzflächendichte notwendig. 
Dieser Beitrag steht bereits seit 14.5.2011 in Scribd online. Zu diesem Zeitpunkt waren noch recht wenige Publikationen zu genau diesem Thema im Netz erschienen. 


Interessant in diesem Zusammenhang ist auch dieser Artikel  von Dr. Stefan Siedentop, IÖR-Dresden), der sich mit der Mobilität im Suburbanen Raum befasst. 
Die Nutzflächendichte wird hier einmal als Synonym für die Geschoßflächendichte angesprochen, was im Sinne der TROG Definiton nicht genau so ist. 
Übersetzt man diese Annahmen in die Nutzflächendichte des TROG so kommt man dahin, dass die Nutzflächendichte ungefähr 70% der Geschoßflächendichte ausmachen wird, da Wände und Räume außerhalb des Wohnungsverbandes bei der Berechnung abzuziehen sind. Die Schlußfolgerung für die Abstimmung der Raum- auf die Verkehrsplanung kann daher grob geschätzt sein, dass erst ab Nutzflächendichte von 0,4x70% = 0,3 eine ÖPNV-Anbindung rentabel wird. Es wird dort auf Seite 38 auf Robert Cervero verwiesen, der von einer  Geschoßflächendichte von über 0,4 ausgeht (ein gut verständliches Interview mit ihm hier auf youtube).

Mit einem Wort - Einfamilienhäuser und ÖPNV gehen zusammen, sobald man Gartenhofhäuser baut. Sie liegen im Bereich einer Nutzflächendichte von ca. 0,5 (vgl. Man kann von seinem Garten auch mehr haben, als den Mindestabstand - und dafür weniger zahlen ; ich zitiere mich selbst ;-)


Und noch etwas: Dichtefestlegungen überhaupt auf mehr als 1 Kommastelle zu definieren (s.o.) ist ein ziemlicher Humbug. Warum? 

Betrachten wir ein Gebäude mit 10/10/10m auf einem 400m² Grundstück.
Das sogenannte "Maurerhaar" (Ungenauigkeiten bei der Herstellung) führt dazu, dass dieses Bauwerk auch 10,06 / 10,06 / 10,06 m groß sein könnte. Die daraus resultierenden Baumassendichte liegen zwischen 2,5 und 2,55.
Man sollte vom Projektanten schon verlangen können, dass er ein Haus so planen lässt, dass es trotz "Maurerhaar" zu keinen Problemen bei der Einhaltung der vorgegebenen Dichten kommt. Gleichzeitg darf sich die Baubehörde aber nicht erwarten, dass ein Haus nach Maschinenbaustandards gebaut wird. Daher reicht es, sich hier im Vorfeld  sich zwischen Baumassendichte 2,5 und 2,6 zu entscheiden.

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